Das Netzwerk Getrennterziehend stellt vor politischen Wahlen an die wichtigsten Parteien signifikante Fachfragen als Wahlprüfsteine zusammen. Diese Fragen bzw. Wahlprüfsteine sind aus der Sicht von Getrennterziehenden relevant und berücksichtigen somit insbesondere die Interessen von Trennungsfamilien und Trennungskindern.
Zur besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit sind die Antworten auf diese Wahlprüfsteine nebeneinander aufgeführt und der Vergleich der Parteien sollte relativ leicht möglich sein.
Der interessierte Leser kann sehr schnell und einfach feststellen welche Parteien sich mit der Sicherung von Interessen, Wünschen und Rechten von Trennungsfamilien und Trennungskindern intensiv beschäftigt haben und welche Parteien sich mit diesen sehr wichtigen Themen noch nicht hinreichend beschäftigt haben.
Es fällt unmittelbar auf, dass sogar die Staatsverpflichtung zum Kinderrecht auf "gemeinsame Betreuung durch beide Eltern", von einigen Parteien überraschenderweise noch nicht hinreichend erkannt oder anscheinend sogar verletzt wird (Siehe z.B. die Staatenpflichten aus dem Staatsvertrag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Artikel 18 "Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind."). Siehe gemeinsame Getrennterziehung auch nach Trennung oder Scheidung.
Die Antworten einiger Parteien können allerdings auch Hinweise auf Verletzungen des Prinzips der zweiten Schutzperson und somit Verletzung oder Vernachlässigung des Kinderschutzes sein. Dies wird angesichts historischer Verwicklungen einiger Parteien in Vorgänge rund um Pädophilie oder Frühsexualisierung oder Begünstigung sonstiger Kindesmisshandlungen nicht überraschen. Früherer einseitiger Fokus einiger Parteien auf Alleinerziehung ist hingegen nicht mehr zeitgemäß sondern völlig veraltet, insbesondere angesichts des Sachverhalts, dass Kindesmisshandlungen bekanntlich im großen Ausmaß in dysfunktionalen Alleinerziehenden-Haushalten erfolgt sind (Siehe die auffälligen Häufungen in den Fällen von u.a. Staufen, Münster, Attendorn, Solingen, ...) bzw. weiterhin erfolgen.
Falls eine Partei einige oder gar alle Fragen nicht beantwortet hat oder nur auffallend kurz beantwortet hat, könnte dies auf Missstände in den jeweiligen Parteien hindeuten.
Die Fachfragen zu den Wahlprüfsteinen sind politisch neutral bzw. unpolitisch aufgelistet. Ebenso die jeweiligen Antworten der Parteien. Vom Netzwerk Getrennterziehend erfolgt selber keine Wahlempfehlung. Die Leser mögen selber ihre Schlüsse aus den Antworten der Parteien ziehen.
Frage 1: Thema "Trennungsfamilien (Wahrnehmung durch Melde- und Statistikrecht)"
Die bundesdeutsche Politik nimmt Familien nicht mehr ganzheitlich wahr, sondern fokussiert ab dem Tag der Trennung nurmehr auf diejenigen Haushalte, in denen die Kinder gemeldet sind. Sie ignoriert so die zweiten Haushalte, in denen die Kinder von ihren Eltern zu 30 %, 40 % oder bis zu 49 % betreut werden.
Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, diesen zweiten Teil der Trennungsfamilien durch fakultative Befragung nach Betreuungsanteilen auf Landesebene sichtbar zu machen? Wird Ihre Partei sich über das Anpassen des Melderechts (Kinder können zukünftig in zwei Haushalten angemeldet sein) sowie des Mikrozensusgesetzes (beide betreuende Eltern werden statistisch erfasst) für eine gleichberechtigte Wahrnehmung beider Trennungseltern einsetzen?
CDU
Kinder und Familien stehen im Zentrum unserer Politik.
Wir wollen Hessen als familien- und kinderfreundliches Land nach vorne bringen.
In Familien übernehmen wir Verantwortung füreinander.
Als CDU Hessen stehen wir dabei für Individualität und Wahlfreiheit.
Jede Form der Familie ist Ausdruck einer individuellen Lebensentscheidung und für uns gleichwertig.
Jede Familie verdient Unterstützung.
Im Fokus steht dabei in jedem Fall das Kindeswohl.
Trennungsfamilien sind dabei besonderen Herausforderungen ausgesetzt.
Glücklicherweise gelingt es aber auch getrenntlebenden Elternteilen in sehr vielen Fällen, gemeinsam gute und einvernehmliche Lösungen für die Erziehung und Betreuung der Kinder zu finden.
Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, auch die Väter zu stärken und Eltern zu ermöglichen, die Verantwortung zwischen beiden Elternteilen frei und flexibel zu verteilen.
Die Organisation und Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit sollen dabei zuallererst innerhalb der Familien selbst entschieden werden.
Diese persönlichen Entscheidungen in der Familie verdienen Respekt und Unterstützung.
Es trifft zu, dass bei der statistischen Erfassung, bspw. im Rahmen des Mikrozensus, die Lebensform „Alleinerziehende“ abgegrenzt als Mütter oder Väter, die ohne Lebenspartner/in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben, erfasst wird.
Diese sehr allgemeine Definition trifft nicht auf alle Trennungsfamilien gleichermaßen zu und wird der gelebten Vielfalt tatsächlich nur unzureichend gerecht.
Sie entspricht allerdings der international üblichen Erfassung von „Alleinerziehenden“ und ist daher im Hinblick auf die internationale Vergleichbarkeit von Bedeutung.
Zusätzlich sieht das Statistische Bundesamt bei der Frage nach persönlichen Beziehungen und dem Grad einer Partnerschaft außerhalb des Haushaltes definitorische Abgrenzungsprobleme und Schwierigkeiten bei der Befragung.
So müsste um auch getrennt erziehende Partner abbilden zu können der Merkmalskatalog ausgeweitet und Plausibilitätsprüfungen sowie Schulungen der erhebenden Personen vorgesehen werden.
Eine ähnliche Problematik besteht bei den Regelungen des Melderechts.
Da es nach den Meldegesetzen grundsätzlich keine zwei gleichberechtigten Hauptwohnsitze gibt, gilt auch für Kinder, deren Eltern beispielsweise das paritätische Doppelresidenzmodell praktizieren, dass sie an einem Hauptwohnsitz angemeldet sein müssen.
Inwieweit Anpassungen zum Zwecke einer detaillierten Darstellung der sehr verschiedenen Lebenswirklichkeiten von Familien möglich und praktikabel sind, muss ebenso auf Bundesebene geprüft werden wie die Verhältnismäßigkeit einer entsprechenden Änderung.
Eine solche Prüfung durch den Bundesgesetzgeber werden wir konstruktiv begleiten.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Um die Situation von Familien, die Unterstützung benötigen, zu verbessern, ist der erste Schritt die Bedarfe und Problemlagen zu kennen.
Im Rahmen des Landessozialberichts haben wir bereits einige Informationen über Familien und Elternteile erhoben.
Diesen möchten wir auch zukünftig weiter entwickeln und weiter ausbauen.
Das Sorgerecht für minderjährige Kinder bleibt in Deutschland nach fast allen Ehescheidungen bei beiden Elternteilen.
Seit der Änderung der familiengesetzlichen Regelungen im Jahr 2009 liegt dieser Anteil bei ca. 95%.
Da für Minderjährige das Sorgerecht nachgewiesen werden muss, ist dieses den Behörden bereits bekannt, etwa durch den Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts oder eine öffentlich beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung.
Sowohl beim Melderecht als auch beim Mikrozensusgesetz handelt es sich um Regelungen, über die der Deutsche Bundestag entscheidet.
FDP
Gemäß dem sogenannten "Wechselmodell", das wir als gesetzliches Leitbild für die Betreuung minderjähriger Kinder nach einer elterlichen Trennung etablieren möchten, ist es möglich, dass Kinder zwei Lebensmittelpunkte haben.
Die Politik sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Es ist daher auch sinnvoll, diese Realität bei statistischen Erhebungen zu berücksichtigen, um eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen.
Das deutsche Melderecht sieht nur einen Hauptwohnsitz vor, was jedoch im Kontext unserer Familienrechtspolitik eine praktische Herausforderung darstellt.
Besonders im Fall des Wechselmodells können Kinder zwei Hauptwohnsitze haben.
Für uns Freie Demokraten ist es von großer Bedeutung, dass unsere Projekte in der Praxis effektiv umgesetzt werden können.
Daher ist es notwendig, die Auswirkungen des Wechselmodells auf verschiedene rechtliche Bereiche, einschließlich des Melderechts, sorgfältig zu prüfen und anzupassen.
AFD
Die AfD steht für eine Gleichberechtigung beider Elternteile.
Hierzu stellen wir in unserem Wahlprogramm fest:
„Kinder brauchen Mutter und Vater, auch nach einer Trennung. Die vollständige Einbeziehung der Väter in die Erziehung muss sichergestellt werden.“
Daher werden wir uns für eine gleichberechtigte Wahrnehmung beider Trennungseltern einsetzen.
LINKE
Aus Sicht der hessischen LINKEN steht bzw. stehen im Falle einer Trennung zuallererst die Bedürfnisse des Kindes/der Kinder im Mittelpunkt, nicht die der betroffenen Eltern(teile).
Vor diesem Hintergrund erachten wir es als zielführend, dass der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes/der Kinder im Zentrum der Betrachtung steht.
Frage 2: Thema "Trennungsfamilien (Getrennterziehende und Alleinerziehende)"
Die Politik verwendet fehlleitende Bezeichnungen für Trennungsfamilien. Insbesondere spricht sie in inflationärer Weise regelmäßig von sogenannten „Alleinerziehenden“. Dabei sind in den allermeisten Fällen die betreuenden Eltern „getrennt Erziehende“. Bei wirklich „Alleinerziehenden“ ist der zweite Elternteil verstorben, schwer erkrankt oder steht auf andere Weise für die Betreuung der Kinder nicht zur Verfügung. Genaue Zahlen existieren nicht – Schätzungen gehen bei echten Alleinerziehenden von ca. 1 bis 3 % der Fälle aus.
Wird Ihre Partei sich zukünftig für ein korrektes Benennen der Trennungsfamilien als „getrennt Erziehende“ einsetzen? Wird Ihre Partei sich auf Landesebene für die Schaffung von „Beratungsstellen für Getrennterziehende“ einsetzen?
CDU
Es ist zutreffend, dass der national wie international anerkannte und gebräuchliche Begriff der „Alleinerziehenden“ die verschiedenen Lebenswirklichkeiten von Familien nur unzureichend wiedergibt und die individuellen Lebens- und Erziehungsentscheidungen nicht abbildet.
Der allgemeine Sprachgebrauch lässt sich nicht politisch verordnet verändern.
Für uns als CDU Hessen ist es wichtig, auf die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen von getrenntlebenden Elternteilen zu reagieren.
Noch wichtiger als der Sprachgebrauch erscheint uns daher ein Unterstützungs- und Beratungsangebot, das den Bedürfnissen der Familien Rechnung trägt.
Laut dem 3. Hessischen Landessozialbericht bieten alle hessischen Gebietskörperschaften entweder kommunale Stellen oder zivilgesellschaftliche Institutionen Alleinerziehendentreffs bzw. Kontakte zu Selbsthilfegruppen an, was ein umfängliches Netz an Beratung und Austausch darstellt.
Deren Finanzierung hat die CDU-geführte Landesregierung erst vor kurzem aufgestockt.
Daneben finanziert das Land Hessen eine Koordinierungsstelle für Alleinerziehende, deren Aufgabe die Vermittlung entsprechenden Beratungsstellen an Ratsuchende ist.
Eine wichtige Forderung ist für uns die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 5.000 Euro, für die wir uns auf Bundesebene nachdrücklich einsetzen.
Auch bei der Anerkennung von Kinderkrankentagen muss die Situation von Alleinerziehenden bzw. Getrennterziehenden noch besser in den Blick genommen werden.
Neben diesen Bemühungen werden wir uns an entsprechenden Stellen jedoch auch um eine sensible und die Heterogenität der Familien berücksichtigende Sprache bemühen.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Wir wollen, dass alle Familien in Hessen ein gutes Leben führen können.
Verantwortung für Kinder zu übernehmen, bedeutet neben vielen anderen Aspekten auch einen nicht zu unterschätzenden finanziellen Aufwand.
Dabei wollen wir Eltern und Familien auch weiterhin umfangreich unterstützen.
So sorgen beispielsweise bereits jetzt über 200 vom Land geförderte Familienzentren in ganz Hessen dafür, dass Eltern und Kinder bei Bedarf gut unterstützt werden.
Ihre Arbeit werden wir stärken.
Auf Landesebene gibt es außerdem zahlreiche weitere Beratungsangebote für Familien, Allein- sowie Getrennterziehende.
Wir sind im regelmäßigen Austausch mit den lokalen Initiativen.
Für die ganze Familie setzen wir uns für ein verlässliches Netz an Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ein.
Im Bund setzen wir uns für eine umfassende Kindergrundsicherung ein, die Leistungen bündelt, erhöht und dafür sorgt, dass sie zielgerichtet bei denen ankommen, die sie benötigen.
„Die Politik“ gibt es nicht. Wir kennen den Unterschied zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden.
FDP
Wir erkennen an, dass die Verwendung von "Alleinerziehende" für Elternteile, die sich in getrennten Haushalten um ihre Kinder kümmern, zu Missverständnissen führen kann und die Vielfalt der familiären Situationen nicht angemessen abbilden.
Wir Freie Demokraten erachten es daher als sinnvoll, eine Diskussion anzustoßen, ob der präzisere Begriff der "Getrennt Erziehenden" die Vielfalt der familiären Situationen besser widerspiegeln und somit zu einer angemesseneren Darstellung beitragen können.
Darüber hinaus halten wir fest, dass bereits auf Bundesebene des § 17 des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe gilt.
Darin wird der Anspruch auf eine kostenlose Beratung bei Erziehungsberatung, Eheberatung und Familienberatung durch das Jugendamt oder freie Träger geregelt.
Dieser Anspruch kann für Familien und Eltern in verschiedenen Lebenssituationen von großer Bedeutung sein, um Unterstützung und Beratung bei Fragen zur Erziehung und Familienleben zu erhalten.
Es ist wichtig, dass Eltern und Familien Zugang zu diesen Dienstleistungen haben, um ihre Bedürfnisse und Herausforderungen anzugehen und eine gesunde familiäre Umgebung zu fördern.
Unterstützt wird dies beispielsweise über die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V., welche durch das Land Hessen finanziell gefördert wird.
Eine Ergänzung auf Landesebene halten wir nicht für erforderlich.
AFD
Aus unserer Sicht geht es bei der Wortwahl um die praktische Ausführung der Erziehungstätigkeit.
Bei Alleinerziehenden wird die Erziehung des Kinder oder der Kinder allein durchgeführt (aus welchem Grund auch immer) bei Getrennterziehenden gemeinsam entsprechend einer Regelung.
Im Rahmen unserer Initiative für Familien und Kinderwohl wollen wir grundsätzlich mehr Beratungsangebote für Familien schaffen.
LINKE
Der Begriff „Alleinerziehende“ ist juristisch eindeutig definiert und bezieht sich auf den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnort von betroffenen Kindern.
Es geht dabei also nicht um eine Kategorie des Sorgerechtes.
Dementsprechend sehen wir keinen Anlass den Begriff zukünftig abweichend von der legalen Definition zu verwenden.
Frage 3: Thema "Neuregelung Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien"
Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen im BMFSFJ fordert eine Neuregelung der Aufteilung der Lasten im Rahmen des Unterhaltsrechts in Bezug auf die Kinder in Trennungsfamilien auf beide Haushalte. Dies ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Allein die Umsetzung ist strittig.
Wird Ihre Partei sich für eine Regelung einsetzen, die die proportionale Aufteilung des Barunterhalts für Trennungskinder auf beide Haushalte im Verhältnis zu den jeweiligen Betreuungsleistungen umsetzt? Wird Ihre Partei dabei auf eine „lineare Aufteilung“ drängen (im Gegensatz zum diskriminierenden Ansatz „Stufenmodell“)?
CDU
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet:
Es ist erklärtes Ziel der Union auf Bundesebene, die familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht anzupassen.
Wir wollen eine Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt.
Es ist zutreffend, dass sich vielfach die Lebenswirklichkeit von Familien mit Trennungs- oder Scheidungsbiographie in den letzten Jahren verändert hat.
Wir begrüßen im Sinne des Kindeswohls die Tendenz, dass die frühkindliche Betreuung auf Grundlage individueller Entscheidungen verstärkt durch beide Elternteile erfolgt.
Das jetzige Unterhaltsrecht, welches recht statisch davon ausgeht, dass bei Kindern unter 12 Jahren mit erhöhtem Betreuungsbedarf nur ein Elternteil die Hauptlast der Betreuung trägt, wird dieser neuen Lebenswirklichkeit vielfach nicht mehr ausreichend gerecht.
Dies betrifft auch die Aufteilung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt, bei der die gesetzlichen Regelungen häufig zu nicht zur Lebenswirklichkeit der Familien passenden Resultaten führen.
Dies gilt ebenfalls für die angedachte „Kindergrundsicherung“.
Bei der Ausgestaltung muss darauf geachtet werden, die besondere finanzielle Situation von Trennungsfamilien im Blick zu behalten und Familien auch nach einer Trennung zu entlasten.
Die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 5.000 Euro, die wir fordern, wäre hierzu ein wichtiger Schritt.
In beiden Themenbereichen besteht unstreitig ein Reformbedarf.
Bisher liegt abseits der allgemeinen Ausführungen auf Bundesebene weder zur angedachten Kindergrundsicherung noch zur angekündigten Reform des Unterhaltsrechts eine belastbare Beratungsgrundlage vor.
Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Lippenbekenntnissen endlich Taten folgen lässt und entsprechende Vorschläge vorlegt, auf deren Grundlage eine systematische Beratung mit den Ländern möglich ist.
In einem solchen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, die Bedürfnisse und Lebensrealitäten von getrenntlebenden Familien besonders in den Blick zu nehmen.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Sie weisen richtigerweise darauf hin, dass die Bundesregierung eine Reform in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat.
Wir gehen insofern davon aus, dass sie sich dem auch annehmen und sich auf eine praktikable und sinnvolle Umsetzung einigen wird.
Wir konzentrieren uns auf unseren Handlungsspielraum auf Landesebene.
Wir möchten beispielsweise gerade getrennt Erziehende und kinderreiche Familien unterstützen, die von Armut bedroht sind.
Ein regelmäßiger Armuts- und Reichtumsbericht kann hierzu einen Beitrag leisten, wenn er neben der Beschreibung der Ist-Situation auch konkrete Maßnahmen aufzeigt.
Wir wollen den Landessozialbericht daher zu einem Armuts-, Reichtums- und Handlungsbericht weiterentwickeln.
Auf dieser Grundlage wollen wir einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und Armutsfolgen erarbeiten und damit die bisherigen Maßnahmen weiterentwickeln.
Alleinerziehende sowie getrennt Erziehende müssen große Herausforderungen bewältigen.
Deshalb unterstützen wir sie mit Beratungsstrukturen und erleichtern den Zugang zu Hilfsangeboten und Leistungen.
Gerade hier wirkt die von der Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung, die wir unterstützen.
Durch bedarfsgerechte öffentliche Kinderbildungs- und Betreuungsstrukturen ermöglichen wir Alleinerziehenden in vollem Umfang und entsprechend ihrer Qualifikationen zu arbeiten, beruflich aufzusteigen und die wirtschaftliche Lage für sich und ihre Kinder zu verbessern.
FDP
Eine Änderung im Unterhaltsrecht wurde bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgehalten.
Wir Freie Demokraten erkennen diesbezüglich die Notwendigkeit zur faireren Aufteilung an.
Der Anstoß zur Anpassung des Unterhaltsrecht mitbetreuender Elternteile wurde seitens des Bundesjustizministers und FDP-Abgeordneten Buschmann nun geleistet.
Die Reform soll insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil zwar die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich hingegen ebenfalls zu 30 bis 40 Prozent beteilige.
Wir Freie Demokraten wollen dazu möglichst bald über die Bundesebene einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Betreuungsleistungen der Elternteile berücksichtige.
Damit wollen wir sowohl das Engagement bei der Betreuung der Kinder unterstützen, als auch dafür Sorgen, dass kein Elternteil finanziell überfordert wird.
AFD
Ja, die AfD begleitet hier die Neuregelung konstruktiv im Sinne der benötigten Änderungen.
Wir diskutieren derzeit die Modelle ergebnisoffen.
Abgesehen von dieser Problematik setzen wir uns für eine Erhöhung des bayerischen Familiengeldes ebenso ein wie für eine steuerliche Entlastung aller berufstätigen Eltern.
LINKE
Wie sich DIE LINKE zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt, kann erst bestimmt werden, wenn dieser vorliegt.
Prinzipiell begrüßen wir Initiativen, die beide Elternteile in die stärkere Verantwortung für Sorgearbeit nehmen.
Frage 4: Thema "Kindergrundsicherung für beide Haushalte in Trennungsfamilien"
Die Koalition im Bund will viele familienrelevante staatliche Leistungen im Rahmen einer „Kindergrundsicherung“ bündeln. Dazu zählen a) Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, Bildungs- und Teilhabepaket sowie b) Kindergeld, Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibeträge. Das Sozialrecht teilt bereits heute die unter a) genannten staatlichen Leistungen im Verhältnis der jeweiligen Betreuungsleistungen (B.: 17 Tage zu 13 Tage Betreuung pro Monat) in diesem Verhältnis auf beide Haushalte auf („temporäre Bedarfsgemeinschaften“). Nicht so die unter b) genannten steuerlichen Erleichterungen. Hier sind derzeit noch allein diejenigen Haushalte antragsberechtigt, in denen die Kinder gemeldet sind – unabhängig von der tatsächlichen Betreuungsleistung, was de facto einer unzutreffenden Aufteilung von 100 % zu 0 % entspricht. So ignoriert die Politik die anteiligen Bedarfe der Kinder in den zweiten Haushalten im Rahmen ihres „sächlichen Existenzminimums“ und verstößt damit gegen Verfassungsrecht.
Wird Ihre Partei sich für ein konsequentes Aufteilen aller staatlichen Leistungen im Rahmen der „Kindergrundsicherung“ auf beide getrennt erziehende Haushalte im Verhältnis zu den jeweiligen Betreuungsleistungen einsetzen – und so konsequent die anteiligen Bedarfe der Kinder wahren?
CDU
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet:
Es ist erklärtes Ziel der Union auf Bundesebene, die familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht anzupassen.
Wir wollen eine Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt.
Es ist zutreffend, dass sich vielfach die Lebenswirklichkeit von Familien mit Trennungs- oder Scheidungsbiographie in den letzten Jahren verändert hat.
Wir begrüßen im Sinne des Kindeswohls die Tendenz, dass die frühkindliche Betreuung auf Grundlage individueller Entscheidungen verstärkt durch beide Elternteile erfolgt.
Das jetzige Unterhaltsrecht, welches recht statisch davon ausgeht, dass bei Kindern unter 12 Jahren mit erhöhtem Betreuungsbedarf nur ein Elternteil die Hauptlast der Betreuung trägt, wird dieser neuen Lebenswirklichkeit vielfach nicht mehr ausreichend gerecht.
Dies betrifft auch die Aufteilung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt, bei der die gesetzlichen Regelungen häufig zu nicht zur Lebenswirklichkeit der Familien passenden Resultaten führen.
Dies gilt ebenfalls für die angedachte „Kindergrundsicherung“.
Bei der Ausgestaltung muss darauf geachtet werden, die besondere finanzielle Situation von Trennungsfamilien im Blick zu behalten und Familien auch nach einer Trennung zu entlasten.
Die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 5.000 Euro, die wir fordern, wäre hierzu ein wichtiger Schritt.
In beiden Themenbereichen besteht unstreitig ein Reformbedarf.
Bisher liegt abseits der allgemeinen Ausführungen auf Bundesebene weder zur angedachten Kindergrundsicherung noch zur angekündigten Reform des Unterhaltsrechts eine belastbare Beratungsgrundlage vor.
Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Lippenbekenntnissen endlich Taten folgen lässt und entsprechende Vorschläge vorlegt, auf deren Grundlage eine systematische Beratung mit den Ländern möglich ist.
In einem solchen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, die Bedürfnisse und Lebensrealitäten von getrenntlebenden Familien besonders in den Blick zu nehmen.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der praktischen Umsetzung der Kindergrundsicherung.
Wir konzentrieren uns auf unseren Handlungsspielraum im Land Hessen.
FDP
Unsere Zielsetzung ist es, die Grundlagen für eine Kindergrundsicherung zu schaffen, die die Bedürfnisse und Chancen der Kinder in den Mittelpunkt stellt.
Die Einigung auf die Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung auf Bundesebene ist ein bedeutender Schritt und zeigt, wie erfolgreich die Bemühungen sind, die Familienförderung zu modernisieren.
Diese Vereinbarung dient dazu, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu digitalisieren, und erleichtert den Zugang zu Leistungen, auf die bereits ein Anspruch besteht.
Die Kindergrundsicherung wird somit zielgerichtet und unbürokratisch bei denjenigen Kindern und Jugendlichen ankommen, die sie am dringendsten benötigen, insbesondere bei sozial benachteiligten Familien.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern und den Herausforderungen der Familienförderung gerecht zu werden.
Dabei ist uns bewusst, dass weitere Anpassungen und Feinjustierungen notwendig sein können, um ein gerechtes und nachhaltiges System zu etablieren.
Wir werden uns ähnlich wie Herr Buschmann beim Familienrecht, im parlamentarischen Verfahren zur Kindergrundsicherung für eine gerechtere Aufteilung und die bessere Berücksichtigung von Doppelbedarfen bei Trennungsfamilien einsetzen werden.
AFD
Ja, die Kindergrundsicherung muss sich an den praktisch erfolgten Aufwänden und damit erfolgenden Betreuungsleistungen orientieren.
LINKE
Die Kindergrundsicherung orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes, nicht der Eltern.
Dies muss sich selbstverständlich auch in Bezug auf Trennungssituationen widerspiegeln.
Frage 5: Thema "Prävention gegen Kontaktabbrüche aufgrund Eltern-Kind-Entfremdung"
In Deutschland erleiden erschreckend viele Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil. Schätzungen gehen von über 30 % der betroffenen Trennungskinder aus. Internationale Studien belegen, dass der Kontaktabbruch, ausgelöst durch die Trennung der Eltern, zu kurzfristigen und/oder langfristigen gesundheitsgefährdenden Entwicklungen bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen führt.
Wird Ihre Partei sich auf Landesebene für die Durchführung einer Kampagne einsetzen zur Aufklärung und Prävention durch das Staatsministerium für Familie (STMAS)?
Wird Ihre Partei sich auf Bundesebene für eine verpflichtende „Schulbezirksregel“ als Präventionsmaßnahme einsetzen, wie in vielen westlichen Ländern üblich und bewährt? Dabei ist es Eltern jederzeit erlaubt, ihren Wohnort (mit Kind) innerhalb des Schulbezirks zu wechseln. Ziehen die Eltern jedoch nach außerhalb, so verlieren sie automatisch das Sorgerecht über ihre Kinder.
CDU
Für uns als CDU steht stets das Wohl des Kindes und dessen bestmögliche Entwicklung Im Mittelpunkt.
Wir als CDU sind sehr dafür, dass sich Väter und Mütter auch nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern.
Das ist heute glücklicherweise immer häufiger der Fall und ein wichtiger gesellschaftlicher Fortschritt.
Wir möchten an dieser Stelle auch betonen, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat.
Ein vollkommener Kontaktbruch zu einem Elternteil nach Trennung oder Scheidung der Eltern sehen wir nur in äußersten Ausnahmefällen – z.B. bei Gewaltschutzproblemen – als sinnvoll an.
Wir als CDU wollen so wenig wie möglich in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.
Das betrifft auch die Wahl des Wohnortes nach einer Trennung bzw. Scheidung.
Jede Trennung bzw. Scheidung ist höchst individuell.
So müssen für Problemstellungen, vor allem wenn Kinder im Spiel sind, auch individuelle Lösungen gefunden werden.
Das betrifft auch die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Aufziehens von Kindern nach einer Trennung oder Scheidung.
Im Mittelpunkt sollte hier immer das Wohl des Kindes stehen.
Pauschale Regelungen halten wir hier für nicht zielführend.
Wenn Trennungsfamilien selbst nicht zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne des Kindes bzw. der Kinder in der Lage sind, wird die Hilfe von Mediatoren angeboten oder eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des Kindeswohls erforderlich.
Eine pauschale Lösung wie der „Schulbezirksregel" halten wir vor dem Hintergrund der Heterogenität der Lebenslagen der betroffenen Familien und mit Blick auf die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen für nicht sachgerecht.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Wir erachten es als sinnvoll, bei Kontaktstellen, wie dem Familiengericht, Familienberatungsstellen oder Schiedsstellen für mehr Sensibilität für das Thema zu sorgen und so potentiellen Eltern-Kind-Entfremdungen vorzubeugen.
Eine Schulbezirksregel lehnen wir ab.
FDP
Es braucht gesetzliche Regelungen, die darauf ausgerichtet sind, die für unsere Kinder so wichtigen Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Streit zu vermeiden.
Denn wir sind fest davon überzeugt, dass Kinder auch im Falle einer Trennung oder Scheidung weiterhin auf ihre Eltern angewiesen sind.
Bestehende Regelungen haben jedoch leider regelmäßig zur Folge, dass Beziehungen leiden oder sogar abbrechen und Kinder in Loyalitätskonflikte stürzen.
Es braucht daher die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Aus diesem Grund setzten wir uns in erster Linie für ein kindeswohlzentriertes Familienrecht ein.
AFD
Eine Schulbezirksregel halten wir für rechtlich grenzwertig, da sie der Wohnsitzfreiheit widerspricht.
Auch im Fall von Gegenseitigem Einverständnis wäre dann das Sorgerecht gefährdet, was nicht im Sinne einer ausgeglichenen Betreuungsleistung für Trennungskinder ist.
Die Notwendigkeit einer Durchführung einer Kampagne durch das Staatsministeriums sehen wir nicht – viel besser ist praktische Angebote zu schaffen, v.a. zu Wohle der Kinder.
LINKE
DIE LINKE. Hessen unterstützt die Vermittlung der UN-Kinderrechtskonvention und deren öffentliche Bekanntmachung.
So haben wir auch die Aufnahme der Kinderrechte in die hessische Verfassung unterstützt, die mit Volksentscheid 2018 erfolgte.
Die gerichtliche Festlegung des Sorgerechts muss eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, nicht nur das Wohnortprinzip.
Deshalb ist ein automatisierter Sorgerechtswechsel bei einem Umzug weder zielführend noch von uns gewollt.
Gerade in Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet gibt es zudem schon heute und trennungsunabhängig zahlreiche Schulbezirkspendlerinnen und -pendlern, so dass es hier massiven Ungerechtigkeiten kommen könnte.
Frage 6: Thema "Schutzangebote auch für männliche Opfer häuslicher Gewalt"
In vielen Bundesländern existieren Beratungsangebote und Schutzwohnungen für männliche Opfer von häuslicher Gewalt, so in Bayern, NRW, Sachsen, Baden-Württemberg. Ein derartiges Angebot fehlt in Hessen.
Wird Ihre Partei sich für die Einrichtung von Beratungsstellen und Schutzwohnungen auch für männliche Opfer von häuslicher Gewalt in Hessen einsetzen?
CDU
Für uns als CDU stellt der Kampf gegen Gewalt in der Partnerschaft bzw. häusliche Gewalt ein Schwerpunktthema dar.
In der Tat ist es so, dass hier zumeist Frauen und Kinder Opfer sind und weniger Männer.
Trotzdem müssen sich die Hilfsangebote natürlich an alle von Gewalt betroffenen bzw. involvierten Zielgruppen richten.
Hierzu gehören u. a. auch Beratungsangebote für Männer, die häusliche Gewalt ausüben sowie für Männer, die Opfer von Gewalt sind.
Daher gibt es in Hessen 32 Männerberatungsstellen.
Diese richten sich dabei insbesondere an Männer, die in allen – insbesondere männerspezifischen – Fragen Informationen, Unterstützung oder psychosoziale Beratung suchen.
Darüber hinaus existiert in Hessen ein flächendeckendes Netz von Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene – natürlich unabhängig von ihrem Geschlecht - kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden.
Die hessischen Opferberatungsstellen stehen insoweit selbstverständlich auch männlichen Opfern häuslicher Gewalt bzw. Partnerschaftsgewalt offen.
Daneben können von familiärer Gewalt betroffene Männer mit ihren Kindern auch jederzeit Familien-/Ehe-/ sowie Erziehungsberatungsstellen kontaktieren.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Wir wollen das Gewaltschutz-System in Hessen flächendeckend und bedarfsgerecht ausbauen.
Wir unterstützen Initiativen, die den Zugang zu Wohnunterkünften nach den Schutzunterkünften erleichtern.
Darunter sollen sich spezialisierte Angebote für junge Frauen, Migrantinnen, queere und gewaltbetroffene Männer befinden.
Beratungsangebote für männliche Opfer von häuslicher Gewalt gibt es in Hessen hingegen bereits.
FDP
Ja, als wir Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass Opfer häuslicher Gewalt jeglichen Geschlechts angemessene Unterstützung erhalten.
Dies schließt die Einrichtung von Beratungsstellen und Schutzwohnungen für männliche Opfer von häuslicher Gewalt in Hessen mit ein.
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Opfer von Gewalt in Partnerschaften oder Familien die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten, unabhängig von ihrem Geschlecht.
AFD
keine Antwort
LINKE
DIE LINKE unterstützt Schutzräume für alle von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen.
Frage 7: Thema "Offener demokratischer Diskurs / Politik und Zivilgesellschaft"
In Deutschland (auch in Bayern) ist eine zunehmende Kluft zwischen Politik und Zivilgesellschaft wahrnehmbar. Legislative und Exekutive laden – geht es um Familien- und Geschlechterpolitik – nahezu ausnahmslos Vertreter von Frauenund Queer-Anliegen zum Austausch ein.
Wird Ihre Partei diese Einseitigkeit in der Einladungspraxis beenden? Wird Ihre Partei sich zukünftig für eine konsequente Einbindung von Vertretungen aus der Mitte der Zivilgesellschaft in den politischen Prozess durch ausgewogene Einladung von Betroffenenverbänden einsetzen?
CDU
Als Volkpartei der Mitte haben wir als CDU stets den Anspruch möglichst viele verschiedene Menschen in ihren Anliegen angemessen zu vertreten.
Unser Bestreben ist es, eine engagierte Bürgergesellschaft zu fördern, in der jedes Individuum sich für seine Mitbürger und für unser Land einbringen und aktiv Verantwortung übernehmen kann.
Die CDU setzt sich dafür ein, die Möglichkeiten der parlamentarischen Beteiligung attraktiver zu gestalten und den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Fachexperten, Betroffenen und Parlamenten zu fördern.
Bei allen gesetzgeberischen Aktivitäten suchen wir den Austausch mit allen potenziell betroffenen Interessenverbänden – zum Beispiel im Rahmen parlamentarischer Anhörungen.
Dies beschränkt sich – zumindest auf Sicht der CDU – keineswegs allein auf Vertreterinnen und Vertreter von Frauen oder gesellschaftlichen Minderheiten.
Von daher stehen wir Gesprächen mit verschiedenen Verbänden immer offen gegenüber und freuen uns auf den Austausch.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Eine Einseitigkeit in der Einladungspraxis ist uns nicht bekannt.
Ihre Darstellung entspricht nicht der Realität in Hessen.
Wir sind stets offen mit allen Interessensvertretungen in Kontakt zu kommen und den gemeinsamen Austausch zu führen.
FDP
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine inklusive Diskussionskultur ein, die alle Perspektiven berücksichtigt, unabhängig von äußeren Merkmalen.
Wir streben nach einer ausgewogenen Einladungspraxis, um sicherzustellen, dass Betroffenenverbände und zivilgesellschaftliche Gruppen in den politischen Prozess eingebunden werden.
Unser Ziel ist es, vielfältige Stimmen zu hören und eine vielfältige Politikgestaltung zu fördern.
AFD
Die AfD steht für Gespräche mit allen Verbänden jederzeit zur Verfügung.
Leider wurde eher von Seiten der Verbände und Interessengruppen die Möglichkeit wenig genutzt.
LINKE
Bei Gesetzgebungsverfahren in Hessen können alle Interessierten, ob formell eingeladen oder nicht, Stellungnahmen zu Anhörungen abgeben.
Auch die unaufgeforderten Stellungnahmen werden den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben und fließen in die Gesetzesberatung ein.
Frage 8: Thema "Wahrung der Vorgaben des Grundgesetzes in der Geschlechterpolitik"
Viele Akteure in der Politik verwenden unhinterfragt den Begriff „Gleichstellungspolitik“ und verkennen dabei, „Gleichstellung“ ist als Ergebnisgleichheit grundgesetzlich nicht gedeckt. Vielmehr spricht das Grundgesetz von „Gleichberechtigung“ als individuelle Chancengleichheit.
Wird Ihre Partei sich für eine Korrektur der zuständigen Abteilung im STMAS einsetzen – sowohl in der Benennung mit „Gleichberechtigung“ anstatt „Gleichstellung“ als auch in der inhaltlichen Ausrichtung?
CDU
Gleichberechtigung und gleiche Chancen für alle Menschen in allen Lebensbereichen ist für uns Ziel und Selbstverständlichkeit.
In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Politik in diesem Bereich in Deutschland weiterentwickelt – von der Frauenpolitik über die Politik der Geschlechtergerechtigkeit hin zur Politik der gerechten Chancen für Frauen und Männer.
Bestehende Ungerechtigkeiten werden wir aktiv angehen und abbauen.
Wir sind überzeugt, dass nur gleiche Rechte und faire Chancen für alle der Schlüssel zur Gerechtigkeit und größtmöglicher Gleichstellung sind.
Perspektivisch werden wir unseren Blick auch verstärkt auf Jungen, Männer und Väter richten, die sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wünschen.
Wir wollen auch Väter stärken und Eltern ermöglichen, die Verantwortung zwischen beiden Elternteilen frei und flexibel zu verteilen.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
In diesem Sinne werden wir weiter an der Beseitigung bestehender Nachteile arbeiten.
FDP
Ja, als Freie Demokraten werden wir uns weiterhin für die Stärkung der grundgesetzlichen Vorgabe der "Gleichberechtigung" im Sinne von "Chancengleichheit.
Grundsätzlich wollen wir Freie Demokraten gleiche Startbedingungen schaffen und Diskriminierung verhindern.
Unsere Priorität liegt darauf, gleiche Möglichkeiten und Rechte für alle zu schaffen, unabhängig von Geschlecht oder anderen Merkmalen.
AFD
Hierzu eine Passage aus dem aktuellen Wahlprogramm:
„Wir bekennen uns zur grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Quotenregelungen und eine verordnete „Gleichstellung“ lehnen wir als leistungsfeindlich, ungerecht und als verfassungswidrige Diskriminierung ab.
Männer und Frauen haben unterschiedliche Stärken und Vorlieben, auch im Hinblick auf die Berufswahl.
Wir setzen uns für eine Wertschätzung und angemessene leistungsbezogene Bezahlung in allen Berufen ein“.
LINKE
DIE LINKE. Hessen versteht angelehnt an den wissenschaftlichen Diskurs den grundgesetzlichen Auftrag der Gleichberechtigung der Geschlechter als umfassenden Begriff.
Frage 9: Thema "Faire Aufteilung staatlicher Fördergelder"
Aktuell fördert der Bayerische Staat (wie der Bund) vor allem Verbände, die die Interessen von Frauen, Müttern und Queer-Interessen vertreten. Verbände, die sich für die Belange von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern, (getrennt erziehenden) Müttern und Vätern in authentischer Weise engagieren, gehen bei der Förderung leer aus.
Wird Ihre Partei zukünftig die Zuwendungen im Rahmen einer fairen Geschlechterpolitik als paritätische Aufteilung an Verbände verstehen, die sich den Anliegen von Frauen- und Männern, Müttern und Vätern widmen und für ein gesellschaftliches Miteinander anstelle von Polarisierung stehen?
CDU
Die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ist für uns Selbstverständlichkeit.
Dazu gehört auch ein diskriminierungsfreier Zugang zu Fördermitteln und staatlichen Unterstützungsangeboten.
Auch Verbände und Vereine, die sich zum Beispiel für die Belange von Männern, Vätern oder Familien im Allgemeinen einsetzen, erfahren daher unsere Unterstützung und haben grundsätzlich auch gleichberechtigten Zugang zu staatlicher Förderung.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass eine pauschale Förderung von Verbänden nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Regelhaft werden eher spezielle Projekte und Maßnahmen gefördert, die sich in diesem Fall häufig dem Ziel der Bekämpfung systematischer Diskriminierung widmen.
Solche Diskriminierung trifft Frauen und gesellschaftliche Minderheiten deutlich öfter, weshalb hier ein besonderes Augenmerk erforderlich ist.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Ihre Darstellung entspricht nicht der Realität in Hessen.
Es werden vielfältige Initiativen finanziell vom Land Hessen unterstützt.
Darunter Frauenverbände, Familienzentren, Männerberatungsstellen und vieles mehr. Insbesondere auch die queeren Verbände setzen sich für ein gutes gesellschaftliches Miteinander ein und nicht für Polarisierung.
Verbände, die so tun, als wäre die Geschlechtergerechtigkeit bereits erreicht und sich für eine Gleichbehandlung der Geschlechter einsetzen - statt dafür sorgen zu wollen, bestehende Nachteile abzubauen - werden wir nicht unterstützen.
FDP
Unsere Vision ist eine inklusive Politik, die die Anliegen und Bedürfnisse aller Geschlechter gleichwertig berücksichtigt.
Wir setzen uns für eine ausgewogene und faire Verteilung von Fördermitteln ein, die Verbände unterstützt, die authentisch und engagiert die Belange von Frauen und Männern, Müttern und Vätern vertreten.
Dabei geht es uns um ein gesellschaftliches Miteinander, das auf Zusammenarbeit statt Polarisierung setzt.
Unser Ziel ist es, eine vielfältige und integrative Politik zu fördern, die sämtliche Geschlechterperspektiven gleichermaßen einbezieht und so zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft beiträgt.
AFD
Auch hierzu eine Passage aus unserem Wahlprogramm:
„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind gemäß Art. 6 Abs. 2 GG „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“.
Sämtliche Bestrebungen, das sogenannte kleine Sorgerecht auf weitere Personen auszuweiten, lehnen wir ab.
Elternschaft ist kein soziales Konstrukt und lässt sich nicht beliebig erweitern.“
Ferner: „Kinder brauchen Mutter und Vater, auch nach einer Trennung. Die vollständige Einbeziehung der Väter in die Erziehung muss sichergestellt werden.“
Eine einseitige Bevorzugung der genannten Verbände lehnen wir daher ab.
LINKE
Ihre Einschätzung können wir so nicht bestätigen.
Die Förderpraxis einer Landesregierung richtet sich zudem im besten Falle nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern zielt darauf, gesellschaftliche Missstände, Benachteiligungen und Ungleichheiten zu beseitigen.
So ist beispielsweise die wissenschaftliche Erkenntnis aus dem Dritten Landessozialbericht, dass knapp 50% der Alleinerziehenden in Hessen armutsbetroffen sind, unsere Motivation eine stärkere Unterstützung des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter Hessen e.V. einzufordern.
Frage 10: Thema "Zeitgemäßes Abstammungsrecht"
Das bestehende Abstammungsrecht stammt aus den Jahren vor 1900 und sieht für die Definition von Vaterschaft den Vermutungsgedanken über den Ehestand vor („Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“). Diese Regelung ist medizinisch-genanalytisch überholt und nicht mehr zeitgemäß. Heute kann die genetische Abstammung eines Kindes von Mutter und Vater mit einfachen Mitteln, zuverlässig und zweifelsfrei nachgewiesen werden. Wird Ihre Partei sich für eine zeitgemäße Neuregelung des Abstammungsrechts im Sinne von genetischer Abstammung einsetzen? Wird Ihre Partei dabei Mutterschaft und Vaterschaft über biologische Abstammung rechtlich gleichbehandeln?
Wird Ihre Partei sich laufenden Bestrebungen von willkürlichen Zuordnungen von Elternschaft ohne genetischen Bezug (Ko-Mutterschaften usf.) entgegenstellen?
CDU
Für uns als CDU ist bei allen Reformüberlegungen das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab.
Daraus folgt, dass vor allem Menschenwürde und Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden müssen.
Das Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft sollte gestärkt werden. „Vater“ und „Mutter“ haben nicht nur eine juristische Dimension, sondern sind zentrale Begriffe unserer Gesellschaft.
Niemand darf diskriminiert werden.
Das gilt unabhängig von der konkreten Familiensituation für verheiratete Eltern mit Kindern genauso wie für Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien, Allein- oder Getrennterziehende.
Auch das Familien- und Abstammungsrecht muss frei von Diskriminierung sein und unterschiedliche Lebensrealitäten anerkennen. Wir sollten dabei aber auch die gesellschaftliche Normalität nicht aus dem Blick verlieren.
Glücklicherweise sind Mutter- und Vaterschaft für die ganz überwiegende Mehrzahl der Kinder völlig selbstverständlich und in der Folge unproblematisch geregelt. Für diese Mehrheit sollten die Dinge nicht unnötig verkompliziert werden.
Die Veränderungen in der Gesellschaft, wie auch die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin, erfordern ein Nachdenken über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Abstammungsrecht.
Sofern der Bund entsprechende Vorschläge unterbreitet, werden wir diese konstruktiv und ideologiefrei begleiten.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Grüne Familienpolitik stellt Kinder und Jugendliche mit ihren Bedürfnissen und Rechten in den Mittelpunkt.
Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst.
Wir unterstützen alle Familienformen und nehmen Alleinerziehende sowie Regenbogenfamilien besonders in den Blick.
Kinder sind unsere Zukunft.
Wir wollen, dass sie gut aufwachsen, sich entfalten, ihre Fähigkeiten und Talente entdecken und ausprobieren können.
Familie ist für uns da, wo Kinder sind.
Wir begrüßen die geplante Reform des Bundes, das Abstammungsrecht zu reformieren.
FDP
Angesichts der heutigen vielfältigen Familienmodelle und gesellschaftlichen Entwicklungen ist eine moderne Neuregelung des Abstammungsrechts dringend erforderlich.
Das bestehende Abstammungsrecht aus dem späten 19. Jahrhundert, das auf veralteten Annahmen basiert, steht nicht im Einklang mit den medizinisch-genanalytischen Erkenntnissen und der Realität der heutigen Zeit.
Wir Freie Demokraten setzen uns entschieden dafür ein, dass das Abstammungsrecht an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.
Dabei ist es uns ein Anliegen, dass die genetische Abstammung bei der rechtlichen Zuordnung von Elternschaft angemessen berücksichtigt wird.
Wir unterstützen die Gleichbehandlung von Mutterschaft und Vaterschaft über genetische Abstammung, um eine transparente und gerechte Regelung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Eltern gerecht wird.
Die von Bundesjustizministerin Barley vorgestellte Reform des Abstammungsrechts, die unter anderem die Anerkennung von "Mit-Müttern" bei lesbischen Ehen vorsieht, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Wir werden die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zur Modernisierung des Familienrechts aufmerksam begleiten.
Dabei ist es uns wichtig, dass die Interessen und Rechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und eine faire Balance gefunden wird.
Gleichzeitig werden wir uns gegen willkürliche Zuordnungen von Elternschaft ohne genetischen Bezug, wie etwa bei Ko-Mutterschaften, einsetzen.
Wir streben eine verlässliche und nachvollziehbare Regelung an, die den unterschiedlichen Familienkonstellationen gerecht wird und das Wohl der Kinder stets im Fokus hat.
AFD
Wird Ihre Partei sich für eine zeitgemäße Neuregelung des Abstammungsrechts im Sinne von genetischer Abstammung einsetzen?
Ja, das entspricht dem Grundsatzprogramm der AfD
Wird Ihre Partei dabei Mutterschaft und Vaterschaft über biologische Abstammung rechtlich gleichbehandeln?
Ja, Vater und Mutter sind gleich zu behandeln.
Wird Ihre Partei sich laufenden Bestrebungen von willkürlichen Zuordnungen von Elternschaft ohne genetischen Bezug (Ko-Mutterschaften usf.) entgegenstellen?
Ja, diese Bestrebungen wieder sprechen unserer Programmatik und sind daher abzulehnen. Hierzu aus dem aktuellen Programm:
„Sämtliche Bestrebungen, das sogenannte kleine Sorgerecht auf weitere Personen auszuweiten, lehnen wir ab“.
LINKE
In Zeiten der völligen Normalität von vielgestaltigen Patchworkfamilien, Beziehungsmodellen usw. sollte im Mittelpunkt des Familiengedankens aus Sicht der LINKEN die Liebe und gegenseitige Fürsorge mit Bezug auf das Kindeswohl stehen.
Frage 11: Thema "Verpflichtende Aus- und Fortbildung für Familienrichter"
Anerkanntermaßen besteht gerade bei Familien-Richtern und -Richterinnen ein erhebliches Defizit an soziologischer und psychologischer Kenntnis von Dynamiken in Trennungs- und Scheidungsprozessen. Eine konkrete akademische Ausbildung zum Familienrecht existiert faktisch nicht. Richtern werden zwar in nicht bekanntem Umfang fakultative Fortbildungsangebote gemacht; dieser Berufsstand ist, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, jedoch nicht verpflichtet, diese wahrzunehmen. Eine Vielzahl unterlässt dies regelmäßig, sei es aus Desinteresse oder auch aus beruflicher Überlastung.
Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass
a) Familienrecht in gleichem Umfang in den Studiengang Recht aufgenommen wird wie andere Rechtsgebiete?
b) die Familienrichterschaft zu regelmäßigen Fortbildungen in Kinder- und Eltern-Psychologie gerade für (hochstrittige) Trennungssituationen verpflichtet wird?
CDU
Die deutsche Juristenausbildung genießt weltweit einen ausnehmend guten Ruf und befähigt die Absolventinnen und Absolventen anschließend in einer Vielzahl an Berufen tätig zu werden.
Hierfür muss ein möglichst breiter und praxisnaher Überblick in den Grundlagen des juristischen Denkens und der Problemlösung vermittelt werden.
Eine gleichmäßige und vertiefte Abbildung aller Rechtsgebiete ist in einem Studium von 10 Semestern Regelstudienzeit allerdings nicht möglich.
Während in Deutschland rund 120.000 Menschen Jura studieren, arbeitet nur ein Bruchteil der rund 16.000 Richter an ordentlichen Gerichtsbarkeiten als Familienrichter und es gibt unter 10.000 Rechtsanwälte für Familienrecht.
Für Menschen, die bereits wissen, dass sie Familienrecht langfristig verfolgen möchten, bieten 7 große Universitäten in Deutschland u.a. Gießen und Mainz einen entsprechenden Schwerpunkt an.
Vor diesem Hintergrund halten wir die aktuelle Aufteilung für sinnvoll.
Im weiteren und auch spezialisierten Bereich der Referendarsausbildung hat das Familienrecht und Kinderschutz ebenfalls schon jetzt eine große Bedeutung und berührt zahlreiche Rechtsgebiete und wird entsprechend auch in den Pflichtarbeitsgemeinschaften besprochen.
In Hessen werden wegen der besonderen Bedeutung des Familienrechts zusätzlich zu den Pflichtarbeitsgemeinschaften besondere Arbeitsgemeinschaften in Familiensachen bei den Landgerichten angeboten.
Die Richterinnen und Richter in Hessen leisten eine hervorragende und gesellschaftlich hoch relevante Arbeit.
Wir als CDU Hessen möchten Sie unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bestmöglich in Ihren Aufgaben unterstützen und bieten bereits eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Um gerade den Familienrichterinnen und -richtern das notwendige Fachwissen zum Schutz des Kindeswohls zielgerichtet zu vermitteln, setzt die CDU-geführte Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich, die sich gezielt an diese Richterinnen und Richter richten.
Und sie werden umfassend angenommen.
Die Hessische Justizakademie hat in den letzten Jahren wiederholt Tagungen zum Kindschaftsrecht angeboten.
Die Justiz bindet zudem hochqualifizierten Referentinnen und Referenten aus der Praxis ein und gibt damit aktuellen Aspekten im Rahmen der Fortbildung Vorschub.
Wir wollen diese Möglichkeiten weiter stärken und wo immer notwendig ausbauen.
Insofern halten wir derzeit eine gesetzliche Fortbildungsverpflichtung ausschließlich für Familienrichterinnen und - richter und in diesem Teilbereich nicht für notwendig bzw. sinnvoll.
SPD
keine Antwort
B90/GRÜNE
Wir setzen uns für qualifizierte Richter*innen am Familiengericht ein.
Offene Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wollen wir schnellstmöglich nachbesetzen.
Wir begegnen den Belastungen der Studierenden und der Prüfungsämter sowie dem Personalmangel in der Justiz mit einer Modernisierung der juristischen Ausbildung.
In diesem Zusammenhang wollen wir eine Verlängerung der Regelstudienzeit ebenso prüfen, wie die Einführung eines integrierten Bachelors in das Jurastudium.
FDP
Unser Ziel ist es, eine kompetente und sensibilisierte Justiz zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird und dazu beiträgt, faire und nachhaltige Lösungen in Familienrechtsangelegenheiten zu finden.
Wir Freie Demokraten setzen uns daher für eine Reform ein, um sicherzustellen, dass das Familienrecht in gleichem Umfang wie andere Rechtsgebiete im Studiengang Recht aufgenommen wird.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass angehende Juristinnen und Juristen eine fundierte Ausbildung im Familienrecht erhalten, die nicht nur rechtliche, sondern auch soziologische und psychologische Aspekte abdeckt.
Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahmen dazu beitragen können, dass zukünftige Familienrichterinnen und -richter besser auf komplexe Trennungs- und Scheidungsprozesse vorbereitet sind.
Dadurch könnten sie in der Lage sein, solche Fälle gerecht und sensibel zu behandeln, zum Wohl der betroffenen Familien und insbesondere der Kinder.
Zusätzlich befürworten wir die verpflichtende Fortbildung der Familienrichter in den Bereichen Pädagogik und Psychologie.
Diese Maßnahme ist Teil unseres umfassenden 10-Punkte-Plans zur Modernisierung des Familienrechts, den wir als Freie Demokraten verabschiedet haben.
Diese Schulungen sind unerlässlich, um ein besseres Verständnis für die emotionalen und psychologischen Dynamiken solcher Fälle zu entwickeln.
Sie ermöglichen es den Richterinnen und Richtern, fundierte Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse der Kinder und Familien liegen.
AFD
keine Antwort
LINKE
DIE LINKE. Hessen tritt dafür ein, dass auch Richterinnen und Richter fachliche Qualifizierungen und Weiterbildungen durchlaufen müssen.